Für die Nutzung des Webangebotes www.pen-dragon.de, im folgenden Pendragon genannt, gelten folgende Bedingungen:

1. Allgemeines

Pendragon erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen. Die Bedingungen gelten als anerkannt spätestens bei Auftragserteilung. Eigene Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn diese Bedingungen werden von Pendragon ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Die Mitarbeiter von Pendragon sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen.

Pendragon ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Pendragon berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn Pendragon den bei ihr eingegangenen Kundenauftrag schriftlich bestätigt. Pendragon kann den Vertrag von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Soweit sich Pendragon zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Pendragon kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag gemäß Leistungsbeschreibung, respektive durch die gemeinsam mit dem Kunden abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch Unterschrift des Auftragsformulares. Pendragon behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Pendragon ist nicht verantwortlich für die technische Ausstattung des Kunden, die die Nutzung des Dienstes sowie der übrigen Leistungen von Pendragon ermöglicht. Soweit Pendragon Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht.

4. Anzeigenaufträge

Anzeigenaufträge innerhalb der Internet-Angebote von Pendragon werden nur unter der Angabe der Telefonnummer und der Anschrift des Auftraggebers entgegengenommen. Chiffreanzeigen werden nicht angenommen und veröffentlicht. Pendragon behält sich vor, rechtlich bedenkliche Anzeigentexte und Texte mit anstößigem Inhalt nicht zu veröffentlichen. Pendragon behält sich weiterhin vor, die Anzeigentexte umzugestalten und/oder zu kürzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Anzeigen zu einem bestimmten Termin. Im Falle einer fehlerhaften Veröffentlichung von Anzeigen besteht zunächst ausschließlich ein Anspruch des Inserenten auf nochmalige Veröffentlichung. Soweit auch diese Veröffentlichung fehlerhaft ist, kann der Inserent seinen Rücktritt vom Vertrag erklären.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Leistungen von Pendragon sachgerecht zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

6. Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder indirekte Nutzung der Dienste und Leistungen von Pendragon durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keinerlei Ansprüche des Kunden. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von Pendragon durch Dritte entstanden sind.

7. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist jeweils mit Zugang der Rechnung fällig. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bei monatlicher Zahlungsweise erteilt der Kunde Pendragon eine Einzugsermächtigung. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Entgelte nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Pendragon hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Einwände gegen monatliche Entgelte und/oder Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, daß offensichtliche Fehler vorliegen und wenn der Zahlungsaufschub bzw. die Zahlungsverweigerung innerhalb von zwei Monaten seit Zugang der fehlerhaften Rechnung geltend gemacht wird.

8. Zahlungsverzug des Kunden

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Pendragon berechtigt, den Zugang zu den Leistungen und Anschlüssen zu sperren, bzw. zu verhindern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist Pendragon berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, Pendragon kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Kommt der Kunde zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Pendragon das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Pendragon vorbehalten.

9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Ansprüche gegen Pendragon kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10. Liefer- und Leistungsstörungen

Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Pendragon die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Pendragon auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Pendragon, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Nutzung der Leistung insgesamt wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Pendragon liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, die durch Pendragon oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

11. Laufzeit, Kündigung

Alle Verträge mit Pendragon haben eine Laufzeit von einem Monat, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung bei grober Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners berechtigt. Verstößt der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGB und/oder gegen vertragliche Vereinbarungen mit Pendragon, ist Pendragon nach erfolgloser Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ist der Zugang zu den Leistungen und dem Netz eingerichtet und endet der Vertrag vorzeitig aus Gründen, die Pendragon nicht zu vertreten hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz von Aufwendungen irgendwelcher Art. Nach Beendigung des Vertrages behält sich Pendragon das Recht vor alle den Kunden betreffenden Seitenzu löschen.

12. Kundendienst

Pendragon beseitigt Störungen, die auf fehlerhafte Arbeiten von Pendragon zurückzuführen sind, im Rahmen ihrer technischen, organisatorischen und zeitlichen Möglichkeiten. Die für die Störungsannahme zuständige Person und deren e-mail Adresse wird dem Kunden bei Vertragsabschluß mitgeteilt.

13. Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Pendragon zugegangenen Informationen nicht als vertraulich. Pendragon darf personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Änderung der Vertragsverhältnisse erforderlich sind. Der Kunde wird hiermit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 33 Abs.1 BDSG sowie § 3 Abs. 4 Teledienstunternehmen-Datenschutz) davon unterrichtet. Pendragon darf die personenbezogenen Daten verarbeiten und nutzen, soweit dies für seine eigenen Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung erforderlich ist. Der Kunde kann dem binnen eines Monats ab Vertragsbeginn widersprechen. Ansonsten gilt sein Einverständnis als erteilt. Der Kunde wird hiermit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 89 Abs. 7 TKG) davon unterrichtet. Soweit sich Pendragon Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Pendragon berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Soweit dies gemäß den international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services). Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von Pendragon nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

14. Haftung

Aus der Leistungsbeschreibung folgt keine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Pendragon übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Pendragon haftet nicht für die über ihre Leistung übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt. Ist ein schadensverursachendes Ereignis aufgetreten, das Pendragon nicht zu vertreten hat oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die Haftung von Pendragon ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Pendragon als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Pendragon und / oder Dritten durch ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistung und Dienste von Pendragon oder die dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.

15. Veröffentlichte Inhalte, Markenrechtlicher Schutz

Mit der Übermittlung der Webseiten oder Inhalte stellt der Kunde Pendragon von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für obszöne, pornografische, bedrohliche, verleumderische und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Pendragon wird keine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen- Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß Pendragon berechtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist Pendragon berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet. Pendragon behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde Programme auf seinem Angebot laufen läßt, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen können. Sollte Pendragon bekannt werden, daß der Kunde Werbe-E-Mails oder Massenmailings (Mailingaktionen) initiert, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein, behält sich Pendragon vor, den Account zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Werbe-E-Mails in öffentlichen Newsgroups. Für den Fall, daß Pendragon von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Pendragon schadlos zu halten.

16. Schlußbestimmungen

Sollten sich nach Abschluß des Vertrages die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse oder die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Vereinbarungen des Vertrages beruhen, so wesentlich ändern, daß einer der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages unter den vereinbarten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, kann jede Vertragspartei eine entsprechende Änderung des Vertrages verlangen. Pendragon kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pendragon auf einen Dritten übertragen. Bei der Verweigerung der schriftlichen Zustimmung von Pendragon steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende zu ersetzen. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt.

17. Gewinnspiele

Die uns anvertrauten Daten werden nicht (es sei denn es wird ausdrücklich angegeben) an Dritte weitergeben.
Unvollständige, falsche Angaben führen zum Ausschluss aus der Verlosung (auch nachträglich). Der Gewinn fällt an den Gewinnspielveranstalter zurück.
Gewinne werden 4 Wochen nach der jeweiligen Auslosung aufbewahrt, danach ist der Gewinn verfallen, soweit die Gewinnerin, der Gewinner, sich nicht in diesem Zeitraum schriftlich meldet.
Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und mit ihrer E-Mail veröffentlicht. Eine weitere Benachrichtigung findet nicht statt.

(pms)